First Level Kategorien Joviva Shop Pflege Neu
Pflege

Finde die richtigen Pflegeprodukte für würdevolle Betreuung zuhause – von Hygieneartikeln über Wundversorgung bis zu Pflegehilfsmitteln für Komfort, Sicherheit und Entlastung im Alltag.

Pflege

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel werden eingesetzt, um die Pflege von Menschen zu erleichtern und ihre Lebensqualität zu verbessern. Dazu gehören zum Beispiel Produkte zur Förderung der Wundheilung bei bettlägerigen Menschen oder praktische Hilfsmittel für die häusliche Pflege. Sie unterstützen sowohl die pflegebedürftige Person als auch ihre Pflegeperson, indem sie eine saubere, sichere und komfortable Versorgung ermöglichen. Im Online-Shop von joviva bieten wir eine breite Auswahl an Hilfsmitteln von Salben, Kompressen oder Verbandsmaterial bis hin zu qualitativ hochwertiger Schutzkleidung – für eine optimale Rundumversorgung.

 

Pflegehilfsmittel auf Rezept – so funktioniert’s

Für viele Pflegehilfsmittel ist es möglich, eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu beantragen. Dazu muss ein Antrag auf Pflegehilfsmittel gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt in nur wenigen Schritten:

  • Bedarf feststellen: Im ersten Schritt wird der Bedarf für Pflegehilfsmittel durch einen Arzt oder Pflegeberater festgestellt. Eine ärztliche Verordnung ist oft erforderlich, um die Pflegehilfsmittel zu beantragen.

  • Antrag stellen: Nach einer Bedarfsfeststellung des Arztes kann der Antrag auf Pflegehilfsmittel bei der Krankenkasse oder Pflegekasse eingereicht werden. Dies funktioniert einfach online oder per Post.

  • Pflegebox beantragen: Wenn nötig, kann eine Pflegebox beantragt werden, die typische Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Inkontinenzmaterial und Desinfektionsprodukte enthält. Diese wird direkt bei der Pflegekasse angefordert.

  • Genehmigung und Lieferung: Nachdem der Antrag genehmigt wurde, erfolgt die Lieferung der Pflegehilfsmittel direkt an den Antragsteller oder die Pflegeeinrichtung.

 

Tipp: Einige Pflegehilfsmittel, wie Verbandsmaterial oder Medikamente, können auch direkt über die Apotheke bezogen werden. Die Kosten werden meist von der Krankenkasse übernommen, wenn ein Rezept dafür vorliegt.

 

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Kostenübernahme der Krankenkasse für Pflegehilfsmittel zu ermöglichen. Dazu gehört, dass die Pflegebedürftigkeit offiziell festgestellt wurde und der Pflegegrad vorliegt. Diese Angaben werden im Antrag an die Krankenkasse überreicht, die dann entscheidet, ob die Produktkosten übernommen werden.

 

So läuft die Antragstellung ab

  • Pflegegrad ermitteln: Zu Beginn muss der Pflegegrad der betroffenen Person festgelegt werden. Dies erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen Gutachter.

  • Antrag auf Pflegehilfsmittel stellen: Der Antrag wird bei der Krankenkasse eingereicht. Die Kasse benötigt Informationen zum Pflegegrad und eine genaue Auflistung der gewünschten Pflegehilfsmittel.

  • Auswahl der Pflegehilfsmittel: Wähle die Pflegehilfsmittel aus, die du benötigst, wie Waschlotionen, Inkontinenzprodukte oder andere Hilfsmittel, die im Rahmen der 40 Euro im Monat abgedeckt sind.

  • Unterlagen einreichen: Reiche alle erforderlichen Unterlagen, wie den Antrag, Pflegegradbescheinigung und möglicherweise ein Rezept des Arztes, bei deiner Krankenkasse ein.

  • Genehmigung abwarten: Die Krankenkasse prüft den Antrag und gibt eine Genehmigung, die die Kostenübernahme bestätigt. In der Regel erfolgt dies innerhalb von 1–2 Wochen.

  • Pflegehilfsmittel beziehen: Nach der Genehmigung kannst du die Pflegehilfsmittel direkt bei Apotheken oder über Anbieter wie joviva beziehen, die mit der Krankenkasse abrechnen.

 

Pflegehilfsmittel in der Apotheke – geht das auch?

Viele Pflegehilfsmittel können tatsächlich auch in der Apotheke bezogen werden, allerdings gibt es Besonderheiten in der Kostenabrechnung. In der Regel muss ein Rezept vom Arzt vorliegen, um Pflegehilfsmittel in der Apotheke zu bekommen. Beispielsweise übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Produkte wie Inkontinenzmaterialien oder Desinfektionsmittel, solange diese ärztlich verschrieben wurden.

 

Monatlich 40 € für Pflegehilfsmittel? So einfach geht’s!

Seit Januar 2022 stellen Pflegekassen für Pflegebedürftige monatlich einen Zuschuss von bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Dieser kann ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden, um kleinere Hilfsmittel zu erhalten. Die 40 € dienen zur Kostenerstattung der benötigten Produkte, weshalb sich das Pflegehilfsmittel-Geld nicht auszahlen lässt.

Was gehört zu den 40 Euro Pflegehilfsmittel?

Folgende Produkte werden von den Pflegekassen bezuschusst und können in Form einer Pflegebox frei nach Bedarf ausgewählt werden:

  • Inkontinenzmaterialien (wie Windeln, Einlagen)

  • Desinfektionsmittel für Haut und Hände

  • Schutzhandschuhe

  • Waschlotionen und Feuchttücher

  • Mundschutz für den Schutz der Pflegeperson

 

Wie beantrage ich die 40 Euro Pflegehilfsmittel?

Ein Antrag auf den Pflegehilfsmittel-Zuschuss muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Kasse prüft den Antrag und stellt den monatlichen Zuschuss zur Verfügung. Die Pflegehilfsmittel können dann direkt online oder die Apotheke bezogen werden.



Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei joviva?

In unserem Online-Shop findest du eine breite Auswahl an kostenlosen Pflegehilfsmitteln, die monatlich über die Pflegekasse bezogen werden können:

Pflegehilfsmittel fürs Bad:

  • Duschhocker und Badhilfen, um das Duschen sicherer zu gestalten.

  • Badehilfen wie spezielle Schwämme oder Griffhilfen.

Pflegehilfsmittel Waschlotion:

  • Hautfreundliche Waschlotionen, die besonders sanft zur Haut sind.

Urinflasche Pflegehilfsmittel:

  • Urinflaschen für eine einfache Anwendung im Bett, speziell für immobile Personen.

Oft gefragt

Jetzt zum Newsletter anmelden

Du kannst dich jederzeit von unserem Newsletter abmelden. Es gelten unsere Nutzungsbedingungen. Bitte beachte unsere Hinweise zum Datenschutz.